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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 9/99   

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https://dejure.org/2000,2864
OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 9/99 (https://dejure.org/2000,2864)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.01.2000 - 9 UF 9/99 (https://dejure.org/2000,2864)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Januar 2000 - 9 UF 9/99 (https://dejure.org/2000,2864)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Eheleuten; Übertragung angleichungsdynamischer Rentenanwartschaften im Rahmen eines Versorgungsausgleichs; Rentenrechtliche Bewertung von Kindererziehungszeiten im Rahmen eines Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1025
  • MDR 2000, 522
  • FamRZ 2000, 891
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 32/01
    In Übereinstimmung mit der Judikatur anderer Obergerichte (OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 891, OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 890) geht das Kammergericht davon aus, dass auf Kindererziehungs- und Mutterschutzzeiten beruhende Rentenanwartschaften in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind.

    Eine Korrektur des Ergebnisses des Versorgungsausgleichs kommt allenfalls in besonders gelagerten Konstellationen in Betracht (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2000, 891).

  • OLG Bamberg, 31.01.2005 - 2 UF 288/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Verfahrens einer

    Eheliches Fehlverhalten kann nämlich grundsätzlich nur dann die Rechtsfolgen des § 1587 c Nr. 1 BGB auslösen, wenn es sich über einen lang andauernden Zeitraum erstreckt hat (BGH NJW 1983, 824 ).Im Ausnahmefall kann zwar ein einziger schwerwiegender Vorfall ausreichen (OLG Bamberg FamRZ 1998, 1369 ; OLG Brandenburg MDR 2000, 522 ).

    Die in der Beschwerdebegründung weiter zitierte Entscheidung des OLG Brandenburg vom 06.01.2000 (MDR 2000, 522 ) ließ es nicht ausreichen, dass ein Ehegatte wegen eines Sexualdelikts gegenüber dem Kind des anderen Ehegatten verurteilt worden war.

  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 UF 213/04

    Versorgungsausgleich: Keine grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs bei

    Hätte der erziehende Elternteil allerdings Anwartschaften auf Grund des Bezugs von Einkommen erworben, so würden diese zweifellos im Versorgungsausgleich berücksichtigt werden (OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 891,892).
  • OLG Brandenburg, 20.06.2002 - 9 UF 153/01

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen einer Straftat gegen den Partner oder

    Insbesondere ein Verbrechen oder schweres vorsätzliches Vergehen gegen den Partner oder dessen Angehörigen kann insoweit zum Ausschluss des Versorgungsausgleiches führen, wobei Art, Umfang und Auswirkungen der persönlichen Verletzungen bzw. Beeinträchtigungen zu beachten sind (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2000, 522 ).

    Insoweit kann bereits eine einmalige Verfehlung dann zum Ausschluss oder zur Herabsetzung des Versorgungsausgleichs führen, wenn diese ein so schwerwiegendes Fehlverhalten darstellt, dass die starre Durchführung des Versorgungsausgleichs seinem Grundgedanken in unerträglicher Weise widersprechen würde (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2000, 522 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 08.05.2013 - 8 UF 3/13

    Ausschluss des Versorgungsausgleich wegen angeblicher Gewalttätigkeit

    Grobe Unbilligkeit kann zu bejahen sein, wenn sich der Ausgleichsberechtigte eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Pflichtigen oder einen nahen Angehörigen schuldig macht (Oberlandesgericht Brandenburg, MDR 2000, 522; Kammergericht FamRZ 2002, 642).
  • OLG Brandenburg, 11.07.2002 - 9 UF 153/01
    Insbesondere ein Verbrechen oder schweres vorsätzliches Vergehen gegen den Partner oder dessen Angehörigen kann insoweit zum Ausschluss des Versorgungsausgleiches führen, wobei Art, Umfang und Auswirkungen der persönlichen Verletzungen bzw. Beeinträchtigungen zu beachten sind (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2000, 522).

    Insoweit kann bereits eine einmalige Verfehlung dann zum Ausschluss oder zur Herabsetzung des Versorgungsausgleichs führen, wenn diese ein so schwerwiegendes Fehlverhalten darstellt, dass die starre Durchführung des Versorgungsausgleichs seinem Grundgedanken in unerträglicher Weise widersprechen würde (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2000, 522 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 30.12.2004 - 7 UF 837/04

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von Kindererziehungszeiten des

    Die ihr während dieser Zeit zugeflossenen Anwartschaften wegen Kindererziehungszeiten entsprechen ihrem - einverständlichen - Einsatz in der Ehezeit und sind deshalb grundsätzlich in gleicher Weise wie die sonstigen Versorgungsanrechte in die am Ende der Ehezeit aufzustellende Bilanz der beiderseitigen Anwartschaften einzubeziehen; eine Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs allein aus dem Grunde, dass die ausgleichspflichtige Ehefrau Versorgungsanwartschaften (auch) durch Kindererziehungszeiten erworben hat, kommt nicht in Betracht (vgl. OLG München, OLGR 2004, 171; OLG Bremen, FamRZ 2002, 466; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 890; OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 891).
  • OLG Bremen, 17.04.2001 - 5 UF 100/00

    Billigkeitserwägungen (§ 1587 c Nr. 1 BGB ) im Falle der Ausgleichspflicht

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  • OLG Brandenburg, 30.11.2000 - 9 UF 376/99

    Zur Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Ehen, die im Beitrittsgebiet

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Brandenburg, 15.09.2008 - 10 UF 155/07

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Ausschluss oder Beschränkung wegen

    Soweit dem Antragsgegner etwa ein versuchter Prozessbetrug vorzuwerfen sein sollte, stellt dies kein schweres vorsätzliches Vergehen dar, das den Ausschluss des Versorgungsausgleichs rechtfertigen könnte (vgl. dazu KG, FamRZ 2004, 643; OLG Brandenburg, 1. FamS, FamRZ 2000, 891).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2005 - 9 UF 240/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs in Zivilverfahren; Anforderungen an die Begründung

  • OLG Celle, 07.09.2009 - 15 UF 211/08

    Versorgungsausgleich nach Scheidung einer Ehe zwischen einem freiberuflich

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   OLG Nürnberg, 18.01.2000 - 7 UF 4320/99   

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OLG Nürnberg, 18.01.2000 - 7 UF 4320/99 (https://dejure.org/2000,14355)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.01.2000 - 7 UF 4320/99 (https://dejure.org/2000,14355)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 7 UF 4320/99 (https://dejure.org/2000,14355)
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  • FamRZ 2000, 891
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 25.08.2004 - 5 UF 102/04
    Neben der langen Zeit der Trennung fällt hier aber noch ins Gewicht, dass die Antragstellerin wegen der Betreuung des Kindes und der um 80% reduzierten Erwerbstätigkeit auf absehbarer Zeit keine nennenswerten Rentenanwartschaften zu begründen vermag, während der Antragsgegner einen in versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht (OLG Nürnberg, FamRZ 2000, 891).
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